Verwahrung

Verwahrung
Aufbewahrung

* * *

Ver|wah|rung 〈f. 20
I 〈unz.〉 das Verwahren, sichere Unterbringung, Obhut ● Geld, Papiere in \Verwahrung geben, in \Verwahrung nehmen; die \Verwahrung in einer Erziehungsanstalt anordnen (bei Jugendlichen)
II 〈zählb.〉 Einspruch, Protest ● gegen einen Vorwurf \Verwahrung einlegen Einspruch erheben

* * *

Ver|wah|rung, die; -, -en:
1. das Verwahren (1); das Verwahrtwerden:
etw. in V. nehmen, haben.
2. (Rechtsspr.) zwangsweise Unterbringung einer Person an einem bestimmten Ort, wo sie unter Kontrolle ist.
3. das ↑ Sichverwahren (2); Einspruch, Protest:
V. [gegen etw.] einlegen.

* * *

Verwahrung,
 
im bürgerlichen Recht die Gewährung von Raum und Übernahme der Obhut für eine bewegliche Sache (§§ 688-700 BGB) aufgrund selbstständiger Vertragsverpflichtung (Verwahrungsvertrag) oder als Nebenpflicht eines anderen Vertrages (z. B. Verwahrung der Garderobe beim Theaterbesuch aufgrund des durch Verkauf der Theaterkarten geschlossenen Vertrages). Von einer unregelmäßigen Verwahrung spricht man, wenn vertretbare Sachen in der Art hinterlegt werden, dass das Eigentum auf den Verwahrer übergeht und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren (§ 700 BGB, z. B. Geldeinlagen auf einem Girokonto); hier finden die Vorschriften über das Darlehen entsprechende Anwendung. Erfolgt die Verwahrung unentgeltlich, haftet der Verwahrer für Schäden nur am Maßstab der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (Diligentia). Bei Sachen, die staatliche Stellen kraft eines Hoheitsakts (Beschlagnahme u. Ä.) erlangt haben, wird heute in der Regel eine öffentlich-rechtliche Verwahrung angenommen, aus der der Staat bei schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht haftet. Wichtige Fälle der Verwahrung sind die sonderrechtlich geregelte Hinterlegung, das Depot 3) sowie das Lagergeschäft. - In Österreich ist die Verwahrung in §§ 957 ff. ABGB geregelt, in der Schweiz als Hinterlegungsvertrag in Art. 472 ff. OR.

* * *

Ver|wah|rung, die; -: 1. das Verwahren (1): etw. in V. nehmen, haben; Verließ ich Castellamare, gab ich den Mantel immer Berard in V. (Stern, Mann 94). 2. (Rechtsspr.) zwangsweise Unterbringung einer Person an einem bestimmten Ort, wo sie unter Kontrolle ist: Bin nach 12 Jahren wieder in V. (Oxmox 9, 1984, 101); schließlich wurde, eines Bagatellfalles wegen, vom Gericht die V. ausgesprochen (Ziegler, Konsequenz 37). 3. das Sichverwahren (2); Einspruch, Protest: Alle Schweigeminuten und Anstecknadeln, alle heiligen -en und Sondersitzungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ... (Augstein, Spiegelungen 101); Die Turnerschaft hat gegen die Verletzung des deutschen Geistes bereits V. eingelegt (Musil, Mann 550).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verwahrung — (§ 688 BGB) ist im bürgerlichen Recht Deutschlands die Gewährung von Raum und Übernahme der Obhut für eine bewegliche Sache aufgrund einer Vertragsverpflichtung. Sie kann auch Nebenpflicht eines Vertrages sein. Bei der unregelmäßigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwahrung — (Verwahrungsvertrag, lat. Depositum), ein Übereinkommen, durch das der Verwahrer (Depositar) verpflichtet wird, eine ihm von dem Hinterleger (Deponent) übergebene bewegliche Sache aufzubewahren (Bürgerliches Gesetzbuch, § 688–700). Sie kann… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verwahrung — die Verwahrung (Aufbaustufe) sorgfältige Aufbewahrung von wertvollen Gegenständen Beispiel: Ich habe die Papiere meiner Schwester in Verwahrung genommen. Kollokation: etw. in Verwahrung geben die Verwahrung (Oberstufe) Widerspruch gegen eine… …   Extremes Deutsch

  • Verwahrung — Ver·wa̲h·rung die; ; nur Sg, geschr; meist in 1 jemandem etwas in Verwahrung geben jemandem etwas geben, damit er es verwahrt1 2 etwas in Verwahrung nehmen etwas für jemanden verwahren1 …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verwahrung — 1. Aufbewahrung, Hinterlegung; (schweiz.): Versorgung; (geh.): Bewahrung; (veraltet): Verwahr[sam]. 2. Arrest, Aufsicht, Gewahrsam, Haft, Verschluss; (geh.): Obhut; (veraltet): Detention. 3. Aber, Beanstandung, Bedenken, Beschwerde, Einwand,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verwahrung (Schweiz) — Verwahrung bezeichnet in der Schweiz die dauerhafte Inhaftierung von gefährlichen Straftätern über den Vollzug der Freiheitsstrafe hinaus. Sie wird bei Rückfallrisiko angeordnet und soll als Massnahme dem Schutz der Öffentlichkeit dienen. Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwahrung, die — Die Verwahrung, plur. inusit. S. Verwahren. Daher das Verwahrungsmittel, ein Mittel, sich dadurch vor etwas in Sicherheit zu setzen. Mäßigung und freywillige Enthaltung sind die sichersten Verwahrungsmittel gegen den Überdruß …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verwahrung — Aufbewahrung ⇡ beweglicher Sachen für andere, z.B. Wertpapierverwahrung. Vgl. auch ⇡ Verwahrungsvertrag …   Lexikon der Economics

  • Verwahrung — Ver|wah|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorübergehende Verwahrung — Die Vorübergehende Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung von Zollgut nach den Richtlinien der Zollbehörde. Erklärung In die Vorübergehende Verwahrung kommen alle Waren die summarisch angemeldet wurden. Die Waren werden im Lager des Handling… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”